FrohesHerz

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 10 Beiträgen - 1 bis 10 (von insgesamt 10)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Trigeminusneuralgie und MS #16957
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Mit den Fragen zu allgemeinen medizinischen Behandlung (Medikamente usw.) würde ich mich nur befassen, wenn du Heilpraktiker bist, sonst könntest du rechtlich Probleme bekommen…
    ich bin auf weitere Antworten gespannt!

    als Antwort auf: Trigeminusneuralgie und MS #16956
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    …das sind die Fragen aller Fragen bei dem Thema… die Trigeminusneuralgie ist ja auch sonst sehr schwer behandelbar. Ebenso wie die MS.
    Ich denke, dass zu viel Qi im Kopf ist, aber das muss man mit Nachfühlen überprüfen, denn vielleicht ist es auch anders.
    Ich kann dir deine Fragen allgemein nicht beantworten. Wenn ich so einen Klienten habe, verlasse ich mich sehr auf meine Intuition im Moment und ich versuche zu spüren und zu fühlen was jetzt stimmig sein könnte.

    als Antwort auf: Trigeminusneuralgie und MS #16953
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Hallo Till,
    ich habe auch wenig Erfahrung damit, was du nur absolut vermeiden musst, ist, im Gesicht zu drücken, denn damit kannst du einen Anfall auslösen. Auch am gesamten Kopf wäre ich sehr vorsichtig mit Druck. Insbesondere die Nervenaustrittspunkte im Gesicht dürfen niemals auch nur eine Spur von Druck erfahren.
    Ich denke aber, das du der Person mit Shiatsu allgemein viel Gutes tun kannst!

    als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14941
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Versuche in deinem Werbematerial nicht den Eindruck zu erwecken das Shiatsu Krankheiten heilen kann, denn dann könntest du abgemahnt werden, was sehr teuer werden kann. Die rechtliche Lage für komplementäre Heilmethoden und die Werbung für diese wird leider immer schwieriger und komplizierter.

    als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14940
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Hier noch Paragraph 18 aus dem Einkommensteuergesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

    als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14939
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Hallo Leda,
    Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist entscheidet (wenn du nicht Heilpraktiker bist) dein Finanzamt, das Einkommensteuergesetz hat dies nicht komplett eindeutig geregelt wenn es um Shiatsu geht,lass dich also von deinem Finanzamt oder deinem Steuerberater hierzu beraten, um nicht etwa später Gewerbesteuer nachzahlen zu müssen.
    Hier kannst du darüber lesen
    https://www.twago.de/blog/existenzgrundung-als-freiberufler-finanzamt-entscheidet/amp/
    Der HP Psych darf nur mit Gespräch behandeln,nicht mit den Händen.
    Mit dem Voll -Heilpraktiker ist man immer auf der sicheren Seite und automatisch Freiberufler.

    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Soweit mir bekannt ist kannst du Shiatsu (egal ob vor, während oder nach der Ausbildung) nur dann freiberuflich anbieten wenn du Heilpraktikerin bist.Ansonsten musst du dafür Umsatzsteuer zahlen allerdings hast du einen sehr hohen Freibetrag als Kleinunternehmerin.
    Frag am besten einen Steuerberater!

    als Antwort auf: Morbus Bechterew #14698
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Danke,das ist sehr hilfreich :-))

    als Antwort auf: Blutung in der menopause #12660
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Hallo Kris,
    eine solche Blutung sollte immer medizinisch abgeklärt werden, auch wenn es nur einmal vorkommt!

    als Antwort auf: Karotissinusreflex #5457
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Lieber Wilfried, vielen Dank für deine Antwort! Jetzt bin ich beruhigt!

Ansicht von 10 Beiträgen - 1 bis 10 (von insgesamt 10)