Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland

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  • #14722
    Leda
    Teilnehmer

    Hallo Zusammen,

    ich befinde mich noch in der 3jährigen (GSD anerkannten) Ausbildung zur Shiatsu-Praktikerin, kurz vor Abschluss der Grundausbildung und würde gerne schon jetzt nebenberuflich Shiatsu-„Entspannungsmassagen“ anbieten.
    Die Frage ist, muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden, oder kann/darf ich dies freiberuflich tun? Ich weiss, dass die Einstufung hierfür das Finanzamt vornimmt, wäre aber über Hinweise froh, wie ich eine Freiberuflichkeit begründen kann (die ja laut GSD soweit ich weiss, gegeben ist, richtig?). Oder ist dies erst mit Abschluss der 3jährigen Ausbildung und vorher nur gewerblich möglich? (Stichwort Enstpannungsmassage)

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
    Liebe Grüße
    Leda

    #14723
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Soweit mir bekannt ist kannst du Shiatsu (egal ob vor, während oder nach der Ausbildung) nur dann freiberuflich anbieten wenn du Heilpraktikerin bist.Ansonsten musst du dafür Umsatzsteuer zahlen allerdings hast du einen sehr hohen Freibetrag als Kleinunternehmerin.
    Frag am besten einen Steuerberater!

    #14775
    Leda
    Teilnehmer

    Hallo Frohesherz,
    vielen Dank für deine Antwort!
    LG Leda

    #14929

    Liebe Leda,

    du kannst Shiatsu freiberuflich ausüben und musst beispielsweise kein Gewerbe dafür anmelden. Nur Steuern musst du ggf. abführen, das ist wichtig.

    So lange du deine Arbeit als „Entspannungsmassage“ deklarierst, wirst du auch keine Probleme mit deinem Gesundheitsamt bekommen. Willst du nach Abschluss deiner Ausbildung Shiatsu therapeutisch einsetzen, dann brauchst du dafür den Heilpraktiker bzw. ist es sehr empfehlenswert, die HP-Prüfung zu machen.

    herzliche Grüße,

    Wilfried

    #14932
    Meike Kockrick
    Mitglied

    Hallo Leda,

    ich schliesse mich Wilfrieds Antwort an.
    Es ist empfehlenswert kein Gewerbe anzumelden,weil du sonst bei der Handelskammer Beiträge zahlen müsstest.
    Ich würde dir empfehlen bei deiner Steuerklärung deine Einnahmen aus den Shiatsubehandlungen genauso zu bezeichnen, damit du deine Ausbildungskosten absetzen kannst.
    Das Wort Entspannungsmassage würde ich nicht verwenden, den es handelt sich um Einnahmen im Zusammenhang mit deiner Shiatsuausbildung. Für das Finanzamt ist es sinnvoll aufzuzeigen, dass du wirklich Einnahmen aus der Ausbildung hast.

    Herzliche Grüße.
    Meike

    #14937
    Leda
    Teilnehmer

    Liebe Meike, lieber Wilfried,

    herzlichen Dank für eure hilfreichen Antworten!
    Ein paar Fragen ergeben sich daraus noch für mich:

    Reicht der HP Psych aus, um Shiatsu (später) therapeutisch einsetzen zu können?

    Was die Bezeichnung Shiatsu Entspannungsmassage angeht: ich hatte es bisher so verstanden, dass ich bis zum Abschluss eben nur im sog. Entspannungsbereich tätig sein darf und das Wort „Behandlung“, gerade auch ohne HP Erlaubnis besser nicht verwendet werden sollte. Ich bin hier etwas unsicher, was ich z.B. auf Flyern angeben kann?

    Vielen Dank im Voraus!

    Herzliche Grüße
    Leda

    #14938
    Meike Kockrick
    Mitglied

    Liebe Leda,

    meines Wissens nach ist der HP Psych für Shiatsu nicht geeignet, weil er dir nicht die „Erlaubnis“ gibt zu berühren.
    Nichts desto Trotz wird er von den Shiatsu- Praktikern bevorzug, die ein großes Interesse an psychischen Themen auch im Shiatsu haben. Ich würde dir den großen HP empfehlen.

    Die Bezeichnung Behandlung ist kein geschützter Begriff, daher kannst du gerne von Shiatsubehandlungen sprechen. Der Begriff Massage ist geschützt und eigentlich der klassischen Massage vorbehalten. Ich verstehe Shiatsu nicht als eine Massage und würde daher auch den Begriff Entspannungsmassage nicht benutzen, um meine Behandlungen nicht in den Bereich der üblichen Interpretationen von Entspannungsmassage zu bringen.
    Wie wäre es den, wenn du in deinem Flyer nur von Shiatsu sprichst, z.B.: im Shiatsu….
    Auch wenn du von Shiatsubehandlungen sprichst, glaube ich nicht, dass du vom Gesundheitsamt angeschrieben werden würdest.
    Die GSD hat einige Beschreibungen von Shiatsu in den verschiedenen Anwendungsfeldern veröffentlicht, die gut als Vorlagen für deinen eigenen Entwurf dienen können.

    Liebe Grüße.
    Meike

    #14939
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Hallo Leda,
    Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist entscheidet (wenn du nicht Heilpraktiker bist) dein Finanzamt, das Einkommensteuergesetz hat dies nicht komplett eindeutig geregelt wenn es um Shiatsu geht,lass dich also von deinem Finanzamt oder deinem Steuerberater hierzu beraten, um nicht etwa später Gewerbesteuer nachzahlen zu müssen.
    Hier kannst du darüber lesen
    https://www.twago.de/blog/existenzgrundung-als-freiberufler-finanzamt-entscheidet/amp/
    Der HP Psych darf nur mit Gespräch behandeln,nicht mit den Händen.
    Mit dem Voll -Heilpraktiker ist man immer auf der sicheren Seite und automatisch Freiberufler.

    #14940
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Hier noch Paragraph 18 aus dem Einkommensteuergesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

    #14941
    FrohesHerz
    Teilnehmer

    Versuche in deinem Werbematerial nicht den Eindruck zu erwecken das Shiatsu Krankheiten heilen kann, denn dann könntest du abgemahnt werden, was sehr teuer werden kann. Die rechtliche Lage für komplementäre Heilmethoden und die Werbung für diese wird leider immer schwieriger und komplizierter.

    #15058
    Leda
    Teilnehmer

    Liebe Meike, liebes Frohesherz,

    danke für eure weitergehenden Antworten!

    Einfach von Shiatsu zu sprechen, ist natürlich die naheliegendste Sache – kommt man ja oft nicht drauf 😉

    Dann bin ich jetzt mal gespannt, ob mein Finanzamt mir die Freiberuflichkeit anerkennt…

    LG Leda

    #19719
    Stefan
    Teilnehmer

    Hallo in die Runde,

    ich krame diesen alten Thread mal hervor, da ich eine ähnliche Frage habe. Mich würde interessieren, wie das Finanzamt in deinem Fall Leda (falls hier noch aktiv) entschieden hat. Da ich bereits anderweitig als Freiberufler arbeite, habe ich im vergangenen Jahr über meine vorhandene Steuernummer Rechnungen geschrieben und die Einnahmen in der vergangenen Steuererklärung als Shiatsu deklariert. Das Finanzamt hat bisher nicht gemeckert.

    An Meike, Wilfried und Frohes Herz: Habt ihr in der Zwischenzeit zu dem Thema weiterführende Informationen? Ich verstehe es nämlich so, dass die Freiberuflichkeit im Zusammenhang mit Shiatsu nur im Rahmen einer heilenden Tätigkeit, also als Heilpraktiker in Frage kommt und ich sonst ein Gewerbe anmelden müsste. Vielleicht würde das Finanzamt das ein paar Jahre tolerieren, solange ich noch in der Ausbildung bin und ggf im Anschluss mich auf die Prüfung zum HP vorbereiten würde, bis ich dann Shiatsu auch offiziell als Therapie anbieten darf.

    Schöne Grüße,
    Stefan

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