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FrohesHerzTeilnehmer
Hallo Nicola,
ich persönlich würde ihn mit diesem Problem an einen Sexualtherapeuten verweisen.
Ich würde auch gut auf mich aufpassen und schauen, was für eine Energie da von ihn zu mir kommt.
Fühle ich mich wohl mit dem Klienten oder hängt da etwas in der Luft??
Wenn du dich mit ihm wohl fühlst, dann würde ich ihn begleitend behandeln.
Wenn du dich unwohl mit ihm fühlst, würde ich ihm mitteilen, dass du für seine Themen nicht die geeignete Therapeutin bist.FrohesHerzTeilnehmerMit den Fragen zu allgemeinen medizinischen Behandlung (Medikamente usw.) würde ich mich nur befassen, wenn du Heilpraktiker bist, sonst könntest du rechtlich Probleme bekommen…
ich bin auf weitere Antworten gespannt!FrohesHerzTeilnehmer…das sind die Fragen aller Fragen bei dem Thema… die Trigeminusneuralgie ist ja auch sonst sehr schwer behandelbar. Ebenso wie die MS.
Ich denke, dass zu viel Qi im Kopf ist, aber das muss man mit Nachfühlen überprüfen, denn vielleicht ist es auch anders.
Ich kann dir deine Fragen allgemein nicht beantworten. Wenn ich so einen Klienten habe, verlasse ich mich sehr auf meine Intuition im Moment und ich versuche zu spüren und zu fühlen was jetzt stimmig sein könnte.FrohesHerzTeilnehmerHallo Till,
ich habe auch wenig Erfahrung damit, was du nur absolut vermeiden musst, ist, im Gesicht zu drücken, denn damit kannst du einen Anfall auslösen. Auch am gesamten Kopf wäre ich sehr vorsichtig mit Druck. Insbesondere die Nervenaustrittspunkte im Gesicht dürfen niemals auch nur eine Spur von Druck erfahren.
Ich denke aber, das du der Person mit Shiatsu allgemein viel Gutes tun kannst!22. November 2017 um 09:25 Uhr als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14941FrohesHerzTeilnehmerVersuche in deinem Werbematerial nicht den Eindruck zu erwecken das Shiatsu Krankheiten heilen kann, denn dann könntest du abgemahnt werden, was sehr teuer werden kann. Die rechtliche Lage für komplementäre Heilmethoden und die Werbung für diese wird leider immer schwieriger und komplizierter.
22. November 2017 um 09:19 Uhr als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14940FrohesHerzTeilnehmerHier noch Paragraph 18 aus dem Einkommensteuergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html22. November 2017 um 09:17 Uhr als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14939FrohesHerzTeilnehmerHallo Leda,
Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist entscheidet (wenn du nicht Heilpraktiker bist) dein Finanzamt, das Einkommensteuergesetz hat dies nicht komplett eindeutig geregelt wenn es um Shiatsu geht,lass dich also von deinem Finanzamt oder deinem Steuerberater hierzu beraten, um nicht etwa später Gewerbesteuer nachzahlen zu müssen.
Hier kannst du darüber lesen
https://www.twago.de/blog/existenzgrundung-als-freiberufler-finanzamt-entscheidet/amp/
Der HP Psych darf nur mit Gespräch behandeln,nicht mit den Händen.
Mit dem Voll -Heilpraktiker ist man immer auf der sicheren Seite und automatisch Freiberufler.2. Oktober 2017 um 17:26 Uhr als Antwort auf: Shiatsu gewerblich oder freiberuflich während Ausbildung in Deutschland #14723FrohesHerzTeilnehmerSoweit mir bekannt ist kannst du Shiatsu (egal ob vor, während oder nach der Ausbildung) nur dann freiberuflich anbieten wenn du Heilpraktikerin bist.Ansonsten musst du dafür Umsatzsteuer zahlen allerdings hast du einen sehr hohen Freibetrag als Kleinunternehmerin.
Frag am besten einen Steuerberater!FrohesHerzTeilnehmerDanke,das ist sehr hilfreich :-))
FrohesHerzTeilnehmerHallo Kris,
eine solche Blutung sollte immer medizinisch abgeklärt werden, auch wenn es nur einmal vorkommt!FrohesHerzTeilnehmerLieber Wilfried, vielen Dank für deine Antwort! Jetzt bin ich beruhigt!
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