Stefan

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    Hallo in die Runde,

    ich krame diesen alten Thread mal hervor, da ich eine ähnliche Frage habe. Mich würde interessieren, wie das Finanzamt in deinem Fall Leda (falls hier noch aktiv) entschieden hat. Da ich bereits anderweitig als Freiberufler arbeite, habe ich im vergangenen Jahr über meine vorhandene Steuernummer Rechnungen geschrieben und die Einnahmen in der vergangenen Steuererklärung als Shiatsu deklariert. Das Finanzamt hat bisher nicht gemeckert.

    An Meike, Wilfried und Frohes Herz: Habt ihr in der Zwischenzeit zu dem Thema weiterführende Informationen? Ich verstehe es nämlich so, dass die Freiberuflichkeit im Zusammenhang mit Shiatsu nur im Rahmen einer heilenden Tätigkeit, also als Heilpraktiker in Frage kommt und ich sonst ein Gewerbe anmelden müsste. Vielleicht würde das Finanzamt das ein paar Jahre tolerieren, solange ich noch in der Ausbildung bin und ggf im Anschluss mich auf die Prüfung zum HP vorbereiten würde, bis ich dann Shiatsu auch offiziell als Therapie anbieten darf.

    Schöne Grüße,
    Stefan

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