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Schlagwörter: Gewerbe-Anmeldung
- Dieses Thema hat 11 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 11 Monaten, 3 Wochen von Stefan aktualisiert.
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2. Oktober 2017 um 17:17 Uhr #14722LedaTeilnehmer
Hallo Zusammen,
ich befinde mich noch in der 3jährigen (GSD anerkannten) Ausbildung zur Shiatsu-Praktikerin, kurz vor Abschluss der Grundausbildung und würde gerne schon jetzt nebenberuflich Shiatsu-„Entspannungsmassagen“ anbieten.
Die Frage ist, muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden, oder kann/darf ich dies freiberuflich tun? Ich weiss, dass die Einstufung hierfür das Finanzamt vornimmt, wäre aber über Hinweise froh, wie ich eine Freiberuflichkeit begründen kann (die ja laut GSD soweit ich weiss, gegeben ist, richtig?). Oder ist dies erst mit Abschluss der 3jährigen Ausbildung und vorher nur gewerblich möglich? (Stichwort Enstpannungsmassage)Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
Liebe Grüße
Leda2. Oktober 2017 um 17:26 Uhr #14723FrohesHerzTeilnehmerSoweit mir bekannt ist kannst du Shiatsu (egal ob vor, während oder nach der Ausbildung) nur dann freiberuflich anbieten wenn du Heilpraktikerin bist.Ansonsten musst du dafür Umsatzsteuer zahlen allerdings hast du einen sehr hohen Freibetrag als Kleinunternehmerin.
Frag am besten einen Steuerberater!8. Oktober 2017 um 22:00 Uhr #14775LedaTeilnehmerHallo Frohesherz,
vielen Dank für deine Antwort!
LG Leda20. November 2017 um 12:25 Uhr #14929Wilfried RappeneckerModeratorLiebe Leda,
du kannst Shiatsu freiberuflich ausüben und musst beispielsweise kein Gewerbe dafür anmelden. Nur Steuern musst du ggf. abführen, das ist wichtig.
So lange du deine Arbeit als „Entspannungsmassage“ deklarierst, wirst du auch keine Probleme mit deinem Gesundheitsamt bekommen. Willst du nach Abschluss deiner Ausbildung Shiatsu therapeutisch einsetzen, dann brauchst du dafür den Heilpraktiker bzw. ist es sehr empfehlenswert, die HP-Prüfung zu machen.
herzliche Grüße,
Wilfried
20. November 2017 um 14:02 Uhr #14932Meike KockrickMitgliedHallo Leda,
ich schliesse mich Wilfrieds Antwort an.
Es ist empfehlenswert kein Gewerbe anzumelden,weil du sonst bei der Handelskammer Beiträge zahlen müsstest.
Ich würde dir empfehlen bei deiner Steuerklärung deine Einnahmen aus den Shiatsubehandlungen genauso zu bezeichnen, damit du deine Ausbildungskosten absetzen kannst.
Das Wort Entspannungsmassage würde ich nicht verwenden, den es handelt sich um Einnahmen im Zusammenhang mit deiner Shiatsuausbildung. Für das Finanzamt ist es sinnvoll aufzuzeigen, dass du wirklich Einnahmen aus der Ausbildung hast.Herzliche Grüße.
Meike21. November 2017 um 17:18 Uhr #14937LedaTeilnehmerLiebe Meike, lieber Wilfried,
herzlichen Dank für eure hilfreichen Antworten!
Ein paar Fragen ergeben sich daraus noch für mich:Reicht der HP Psych aus, um Shiatsu (später) therapeutisch einsetzen zu können?
Was die Bezeichnung Shiatsu Entspannungsmassage angeht: ich hatte es bisher so verstanden, dass ich bis zum Abschluss eben nur im sog. Entspannungsbereich tätig sein darf und das Wort „Behandlung“, gerade auch ohne HP Erlaubnis besser nicht verwendet werden sollte. Ich bin hier etwas unsicher, was ich z.B. auf Flyern angeben kann?
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Leda21. November 2017 um 18:18 Uhr #14938Meike KockrickMitgliedLiebe Leda,
meines Wissens nach ist der HP Psych für Shiatsu nicht geeignet, weil er dir nicht die „Erlaubnis“ gibt zu berühren.
Nichts desto Trotz wird er von den Shiatsu- Praktikern bevorzug, die ein großes Interesse an psychischen Themen auch im Shiatsu haben. Ich würde dir den großen HP empfehlen.Die Bezeichnung Behandlung ist kein geschützter Begriff, daher kannst du gerne von Shiatsubehandlungen sprechen. Der Begriff Massage ist geschützt und eigentlich der klassischen Massage vorbehalten. Ich verstehe Shiatsu nicht als eine Massage und würde daher auch den Begriff Entspannungsmassage nicht benutzen, um meine Behandlungen nicht in den Bereich der üblichen Interpretationen von Entspannungsmassage zu bringen.
Wie wäre es den, wenn du in deinem Flyer nur von Shiatsu sprichst, z.B.: im Shiatsu….
Auch wenn du von Shiatsubehandlungen sprichst, glaube ich nicht, dass du vom Gesundheitsamt angeschrieben werden würdest.
Die GSD hat einige Beschreibungen von Shiatsu in den verschiedenen Anwendungsfeldern veröffentlicht, die gut als Vorlagen für deinen eigenen Entwurf dienen können.Liebe Grüße.
Meike22. November 2017 um 09:17 Uhr #14939FrohesHerzTeilnehmerHallo Leda,
Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist entscheidet (wenn du nicht Heilpraktiker bist) dein Finanzamt, das Einkommensteuergesetz hat dies nicht komplett eindeutig geregelt wenn es um Shiatsu geht,lass dich also von deinem Finanzamt oder deinem Steuerberater hierzu beraten, um nicht etwa später Gewerbesteuer nachzahlen zu müssen.
Hier kannst du darüber lesen
https://www.twago.de/blog/existenzgrundung-als-freiberufler-finanzamt-entscheidet/amp/
Der HP Psych darf nur mit Gespräch behandeln,nicht mit den Händen.
Mit dem Voll -Heilpraktiker ist man immer auf der sicheren Seite und automatisch Freiberufler.22. November 2017 um 09:19 Uhr #14940FrohesHerzTeilnehmerHier noch Paragraph 18 aus dem Einkommensteuergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html22. November 2017 um 09:25 Uhr #14941FrohesHerzTeilnehmerVersuche in deinem Werbematerial nicht den Eindruck zu erwecken das Shiatsu Krankheiten heilen kann, denn dann könntest du abgemahnt werden, was sehr teuer werden kann. Die rechtliche Lage für komplementäre Heilmethoden und die Werbung für diese wird leider immer schwieriger und komplizierter.
8. Dezember 2017 um 15:18 Uhr #15058LedaTeilnehmerLiebe Meike, liebes Frohesherz,
danke für eure weitergehenden Antworten!
Einfach von Shiatsu zu sprechen, ist natürlich die naheliegendste Sache – kommt man ja oft nicht drauf 😉
Dann bin ich jetzt mal gespannt, ob mein Finanzamt mir die Freiberuflichkeit anerkennt…
LG Leda
1. Dezember 2023 um 12:07 Uhr #19719StefanTeilnehmerHallo in die Runde,
ich krame diesen alten Thread mal hervor, da ich eine ähnliche Frage habe. Mich würde interessieren, wie das Finanzamt in deinem Fall Leda (falls hier noch aktiv) entschieden hat. Da ich bereits anderweitig als Freiberufler arbeite, habe ich im vergangenen Jahr über meine vorhandene Steuernummer Rechnungen geschrieben und die Einnahmen in der vergangenen Steuererklärung als Shiatsu deklariert. Das Finanzamt hat bisher nicht gemeckert.
An Meike, Wilfried und Frohes Herz: Habt ihr in der Zwischenzeit zu dem Thema weiterführende Informationen? Ich verstehe es nämlich so, dass die Freiberuflichkeit im Zusammenhang mit Shiatsu nur im Rahmen einer heilenden Tätigkeit, also als Heilpraktiker in Frage kommt und ich sonst ein Gewerbe anmelden müsste. Vielleicht würde das Finanzamt das ein paar Jahre tolerieren, solange ich noch in der Ausbildung bin und ggf im Anschluss mich auf die Prüfung zum HP vorbereiten würde, bis ich dann Shiatsu auch offiziell als Therapie anbieten darf.
Schöne Grüße,
Stefan -
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