Liebe Meike, liebes Frohesherz,
danke für eure weitergehenden Antworten!
Einfach von Shiatsu zu sprechen, ist natürlich die naheliegendste Sache – kommt man ja oft nicht drauf 😉
Dann bin ich jetzt mal gespannt, ob mein Finanzamt mir die Freiberuflichkeit anerkennt…
LG Leda
Liebe Meike, lieber Wilfried,
herzlichen Dank für eure hilfreichen Antworten!
Ein paar Fragen ergeben sich daraus noch für mich:
Reicht der HP Psych aus, um Shiatsu (später) therapeutisch einsetzen zu können?
Was die Bezeichnung Shiatsu Entspannungsmassage angeht: ich hatte es bisher so verstanden, dass ich bis zum Abschluss eben nur im sog. Entspannungsbereich tätig sein darf und das Wort „Behandlung“, gerade auch ohne HP Erlaubnis besser nicht verwendet werden sollte. Ich bin hier etwas unsicher, was ich z.B. auf Flyern angeben kann?
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Leda
Hallo Frohesherz,
vielen Dank für deine Antwort!
LG Leda