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Schlagwörter: Corona-Virus
- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 4 Jahren, 8 Monaten von Wilfried Rappenecker aktualisiert.
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AutorBeiträge
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13. März 2020 um 18:44 Uhr #19245TillTeilnehmer
Hallo KientalerHof, liebe Shiatsulehrer – Kleine Frage: wie sieht nun eigentlich unsere momentane rechtliche und ethische Situation mit dem CoronaVirus aus? Können wir weiterpraktizierten? müssen wir unsere Shiatsu-Praxen schliessen? Dürfen wir nur unter ganz bestimmten Situationen arbeiten usw? Gebt ihr noch eine Empfehlung raus? Mit lieben Grüssen Till
13. März 2020 um 20:23 Uhr #19246Wilfried RappeneckerModeratorLieber Till,
ich bin zwar zurzeit im Kiental. Nach meiner Rückkehr habe ich aber vor, weiter in meiner Praxis zu behandeln, es sei denn, die Behörden schließen meine Praxis.
Ich selber werde alles tun, um nicht infiziert zu werden. Wenn das aber geschieht – und es wird voraussichtlich früher oder später geschehen – dann werde ich nicht mehr behandeln, bis ich kuriert bin. Bis dahin gehe ich nicht in Krankenhäuser oder andere Einrichtungen und Orte, wo das Vorus stärker verbreitet sein könnte.
Ich überlasse es meinen Klienten, ob sie zu mir kommen wollen. Wenn jemand mit Blick auf das Coronoa-Virus einen Termin absagt, so ist das in Ordnung.
Ich wünsche euch allen viel Ruhe und Gelassenheit in diesem Corona-Chaos – und eine gute Gesundheit:-)
herzliche Grüße, Wilfried
14. März 2020 um 08:49 Uhr #19247Tanja RuTeilnehmerDanke, für die Einschätzung! Das Thema beschäftigt ja wahrscheinlich einige.
Ich hab mich auch schon gefragt, ob wir weiter arbeiten dürfen.Bleibt alle gesund
Tanja14. März 2020 um 08:52 Uhr #19248TillTeilnehmerLieber Wilfried
Vielen Dank für deine Worte.
Liebe Grüsse und bleibt alle Gesund
Till14. März 2020 um 18:28 Uhr #19250Wilfried RappeneckerModeratorWilfried schreibt:
Thomas Primas aus dem Kientalerhof hat mir folgende Nachricht für die Schweizer StudentInnen und TherapeutInnen geschickt:Ich habe gerade noch auf der Info-Hotline nachgefragt: Therapeuten in den Einzelpraxen dürfen in beiderseitiger Selbstverantwortung weiter arbeiten.
Hier hat es eine Info für Gesundheitsfachpersonen (aber ja, ist mehr oder weniger selbstverständlich):
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/information-fuer-die-aerzteschaft.htmlHerzlich
Thomas14. März 2020 um 23:15 Uhr #19251Wilfried RappeneckerModeratorEine Info der SGS:
Liebes Mitglied
Bei uns sind einige Anfragen bezüglich des Umgangs mit der aktuellen Situation rund um das Coronavirus eingegangen. Für dich ist wichtig zu wissen: Die bekannten, allgemeinen Hygiene-Schutzmassnahmen des BAG sollen auch in der Shiatsu-Praxis angewendet werden, insbesondere die Handhygiene. Die Räumlichkeiten müssen regelmässig mit den üblichen Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Auf die Behandlung von Menschen mit Krankheitssymptomen muss verzichtet werden.
Gemäss Auskunft des BAG gegenüber Physioswiss wird den TherapeutInnen das Tragen von Schutzmasken nicht empfohlen, auch nicht für die Behandlung von PatientInnen aus der Gruppe der besonders gefährdeten Personen (Alter über 65, Diabetes, Krebs, Autoimmunerkrankungen, etc.). Wir empfehlen jedoch, diese Personen darauf aufmerksam zu machen, dass sie zur Risikogruppe gehören und sie die Verantwortung für die Behandlung selbst übernehmen. Andernfalls sollten sie darauf verzichten.
Sicher erhältst du auch einige Anfragen von deinen KlientInnen bezüglich des Coronavirus. Um Unsicherheiten und Ängsten zuvorzukommen, empfehlen wir dir, deine KlientInnen proaktiv zu informieren. Untenstehend ein möglicher Text dazu, welcher sich an unseren Hygienerichtlinien orientiert.
Aufgrund des Coronavirus informiere ich Sie über die geänderten Praxisgepflogenheiten:
Ich bitte Sie, die Strassenkleidung (Ober- und Unterteil) vor der Behandlung zu wechseln, also frisch gewaschene Kleidung mitzubringen.
Ich bitte Sie, Ihre Hände beim Eintreten in die Praxis gründlich mit Seife zu waschen. Seife zerstört die Oberfläche des Virus und macht ihn so unschädlich.
Wenn Sie sich krank fühlen (Grippe-, Erkältungs- und Atemwegserkrankungssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und/oder Fieber, Bindehautentzündung und/oder Probleme mit der Verdauung etc.) bleiben Sie zu Hause und sagen den Termin ab.
Selber treffe ich folgende Massnahmen:
Die Hände werden vor und nach jeder Behandlung gewaschen und desinfiziert.
Die Oberflächen und Türklinken werden regelmässig gereinigt und desinfiziert, sowie die Räume nach jeder Behandlung durchgelüftet.
Die Praxiskleidung wird täglich gewechselt.
Decktücher für Kopf und Tücher für eine Gesichtsbehandlung werden wie bis anhin nach jeder Behandlung gewechselt.
KlientInnen werden im Fall von Krankheitszeichen wieder nach Hause geschickt. Bei eigener Erkrankung bleibe ich selber zu Hause.
KlientInnen, die zur Risikogruppe gehören, informiere ich über ihre Situation und lasse sie selber entscheiden, ob sie die Behandlung in Anspruch nehmen wollen oder nicht.Wir haben auch weitere Fragen von unseren Mitgliedern erhalten. Zurzeit klären wir einzelne Fragen mit Fachpersonen ab und werden sie in den nächsten Tagen soweit es uns möglich ist, beantworten und für alle hier aufschalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht jede einzelne Anfrage innerhalb kurzer Zeit beantworten können, wir tun jedoch unser Bestes, alle Mitglieder über die verschiedenen Kanäle regelmässig auf dem Laufenden zu halten.
Für selbstständig erwerbende Personen gibt es in der Regel keine Entschädigung im Falle von vermehrten Terminabsagen. Falls du eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hast und selber erkrankt bist, dann kläre mit der Versicherung, ob du Anrecht auf Krankentaggeld hast. Einige Betriebe melden Kurzarbeit an, jedoch können wir als Selbstständigerwerbende (im Falle einer Einzelfirma) nicht von Kurzarbeit profitieren. Führst du eine AG oder GmbH, kannst du dich bei der entsprechenden kantonalen Amtsstelle für Kurzarbeit informieren, ob du als UnternehmerIn Anrecht darauf hast.
Wir empfehlen aber Buch zu führen über alle abgesagten Termine in der Zeit der Epidemie. Der Bundesrat prüft aktuell einen möglichen Ausgleich für allfällige Härtefälle, die nicht von Kurzarbeit profitieren können. Wir nehmen aktuell den Kontakt mit den zuständigen Behörden auf und halten dich auch zu diesem Thema auf dem Laufenden.Hier noch ein Link zu einem neuen Erklärvideo des Bundes: https://www.oda-kt.ch/fileadmin/user_upload/erklaervideo-coronavirus.mp4
Bitte informiere dich selbst regelmässig über die aktuellen Entwicklungen beim BAG, der OdA KT und im Mitgliederweb.
Herzlicher Gruss
Shiatsu Gesellschaft Schweiz17. März 2020 um 12:05 Uhr #19290Wilfried RappeneckerModeratorLiebes Mitglied
Der Bundesrat hat heute um 17 Uhr den Notstand ausgerufen. Grundsätzlich können wir zum jetzigen Zeitpunkt folgendes sagen: Falls du in deinem Wohnkanton keine Praxisbewilligung brauchst, musst du zwingend schliessen. Jedoch raten wir jetzt grundsätzlich den Betrieb der Shiatsu-Praxis per sofort einzustellen. Es geht nun um Solidarität und die kollektive Entscheidung, die Ansteckungen zu minimieren.
Die aktuellen Medienmitteilungen des Bundes sind hier einzusehen.Auszüge aus der aktuellsten Medienmitteilung vom 16.3.2020:
Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.Die OdA KT arbeitet mit Hochdruck an einer Information zu jedem Kanton. Diese wird hier zu finden sein. Das SRF stellt eine Kantonsliste zur Verfügung, wo die genauen kantonalen Regelungen zum Verhalten nachzulesen sind, auch diese werden zur Zeit auf den neusten Stand gebracht. Für ergänzende Fragen wende dich bitte an die kantonale Gesundheitsdirektion deines Kantons.
Zusammen mit der OdA KT und der CAMSuisse klären wir für uns alle ab, wie wir von den angekündigten Vergütungen für Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus profitieren können. Wie im letzten News of the Day erwähnt, bitten wir dich Rapport über deine Umsatzeinbussen zu führen. Sobald das SECO hierzu Details bekannt gibt, werden wir wieder informieren. Die Petition „Conseil fédéral suisse: Coronavirus – Mise en place de mesures d’aide financière aux indépendants suisses“ ruft die Regierung auf, sich für Selbstständige wie uns einzusetzen. Mehr Informationen sind hier zu finden.
Bitte melde dich proaktiv bei deiner AHV-Ausgleichskasse und mache eine Korrektur deines Einkommens für 2020. Dasselbe gilt für die Pensionskasse, so dass deine Beiträge angepasst werden können.Bleib gesund!
Herzliche Grüsse
Shiatsu Gesellschaft Schweiz -
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